Corporate News
04.09.2015

IMMOFINANZ gibt bekannt, die 85%-Schwelle im Umtauschangebot überschritten zu haben

NICHT BESTIMMT FÜR DIE VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN UND JEDER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE EINLADUNG ZUM INCENTIVIERTEN UMTAUSCH DER WERTPAPIERE VERBOTEN IST


Unter Bezug auf die Ad hoc-Meldung vom 1. September 2015 der IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ“) zur Einladung zur Legung von Umtauschangeboten (die „Einladung“) für die EUR 375 Mio. Umtauschanleihe in BUWOG AG Aktien (die „Anleihe“), gibt IMMOFINANZ bekannt, dass per 3. September 2015, 17 Uhr, Wiener Zeit (das Early Bird Ablaufdatum), Anleihegläubiger mit einem Nominalvolumen von mehr als 85% der Anleihe diese Einladung angenommen haben.


Disclaimer

Die hierin genannten Wertpapiere werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act 1933 in der geltenden Fassung (der "U.S. Securities Act") oder sonstigem U.S. Wertpapierrecht registriert und dürfen ohne Registrierung oder Vorliegen einer Ausnahme von den Registrierungspflichten gemäß dem U.S. Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden.

Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung. Diese Ankündigung stellt kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung und keine Einladung zur Angebotsstellung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der genannten Wertpapiere sind in bestimmten Rechtsordnungen möglicherweise gesetzlich eingeschränkt. Alle Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich darüber informieren und diese Beschränkungen einhalten.

Mit gewissen Ausnahmen dürfen die hierin genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada oder Japan oder zu Gunsten einer dort ansässigen Person oder solchen Staatsbürgers angeboten oder verkauft werden. Das Angebot und der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß australischem, kanadischem oder japanischem Wertpapierrecht registriert.

Dieses Dokument wurde auf der Grundlage erstellt, dass es weder ein öffentliches Angebot im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab, noch ein öffentliches Angebot der Wertpapiere geben wird. Im Zusammenhang mit der hier erwähnten Transaktion wurde und wird kein gebilligter Prospekt erstellt. Diese Mitteilung und jedes Angebot von Wertpapieren, sofern es anschließend in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (jeweils ein "Relevanter Mitgliedstaat") erfolgt, der die Prospektrichtlinie (2003/71/EG) in der geltenden Fassung umgesetzt hat, darunter die Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU (die "Prospektrichtlinie"), richtet sich ausschließlich an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger") und jedes Angebot von Wertpapieren erfolgt nur, wenn unter keiner Rechtsordnung ein Prospekt für Angebote von Wertpapieren veröffentlicht, erstellt oder registriert werden muss. Entsprechend kann jede Person, die ein Angebot unterbreitet hat oder beabsichtigt, in diesem Relevanten Mitgliedstaat ein Angebot für Wertpapiere zu unterbreiten, die Gegenstand der Platzierung in dieser Mitteilung sind, dies nur tun, sofern sich keine Verpflichtung für die IMMOFINANZ, eine der Banken (wie unten definiert), eines der mit diesen verbundenen Unternehmen oder eine in deren Namen handelnden Person ergibt, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie in Bezug auf ein solches Angebot zu veröffentlichen. IMMOFINANZ ist nicht berechtigt und beabsichtigt nicht, ein Angebot für Wertpapiere zu unterbreiten, sofern eine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts für ein solches Angebot besteht. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an qualifizierte Anleger, (i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Order") haben, oder (ii) die unter Artikel 49 (2) (A) bis (D) der Order fallen, und (iii) an die sie sonst rechtmäßig gerichtet werden kann.

Merill Lynch International ("BofA Merill Lynch") und Morgan Stanley & Co. International plc (gemeinsam die "Banken") handeln im Zusammenhang mit den hier genannten Wertpapieren ausschließlich im Namen der IMMOFINANZ und tragen anderen Personen gegenüber keine Verantwortung dafür, angemessene Sicherheiten für ihre Kunden bereitzustellen oder Beratung bezüglich der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere oder in sonstigen Belangen zur Verfügung zu stellen.

Die Banken und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen haben die Möglichkeit, diese Wertpapiere auf ihre eigene Rechnung zu halten, zu kaufen oder zu verkaufen. Zusätzlich können sie Finanzvereinbarungen und Swaps mit Investoren abschließen und im Zusammenhang damit zeitweise Wertpapiere erwerben, halten oder abgeben. Die Banken beabsichtigen nicht, die Ausmaße solcher Investitionen und Transaktionen offen zu legen, außer es besteht eine dahingehende rechtliche Verpflichtung.

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